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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Carsharing und Co.: Gemeinsam Fahren, gemeinsam sparen

15.01.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrgemeinschaften, Mitfahrgelegenheiten und Carsharing entlasten Umwelt und Verkehr. Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung und schafft zum neuen Jahr Anreize in Form von exklusiven Parkmöglichkeiten und Spuren. Share-Economy-Modelle sind vielerorts auf dem Vormarsch. So lautet auch im Straßenverkehr die Devise immer häufiger „nicht besitzen, sondern teilen“. Wer nur selten ein Auto benötigt, findet in Mitfahrgelegenheiten und Carsharing ökologischere und wirtschaftlichere Gegenentwürfe zum Kauf. Inzwischen gibt es eine große Anzahl privater und gewerblicher Angebote zur gemeinschaftlichen Fahrzeugnutzung. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufs wegen ein aufmerksamer Beobachter dieses sich ändernden Mobilitätsverhaltens. „Insbesondere unter jüngeren Verkehrsteilnehmenden verliert das eigene Auto als Statussymbol zunehmend an Wert. Mobilität ist nach wie vor wichtig, aber in vielen Köpfen eben nicht mehr an Besitz gebunden.“ Diesen Trend hat auch die Politik erkannt: Um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten, ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bemüht, Fahrgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen zu unterstützen. „Mit entsprechender Beschilderung können Städte und Kommunen fortan auch Busspuren für Fahrzeuge mit drei oder mehr Insassen freigeben“, weiß #userInhaber#. „Ein ebenfalls neu eingeführtes Schild ermöglicht den zuständigen Straßenverkehrsämtern, zukünftig Parkplätze exklusiv für Carsharing und Elektroautos zu designieren.“ Inwieweit die Änderungen flächendeckend umgesetzt werden bleibt abzuwarten. Vereinzelte Städte wie Düsseldorf machen jedoch bereits davon Gebrauch. Abgesehen von den Bemühungen des Gesetzgebers gibt es gute Gründe für das „Auto Teilen“. „Gemeinsam Fahren macht schließlich auch mehr Spaß“, bestätigt auch #userInhaber#. Doch wie finden sich auch außerhalb des eigenen Freundes- und Bekanntenkreises mobile Mitstreiter? „Egal ob einmalige Mitfahrgelegenheit oder regelmäßige Fahrgemeinschaft – auf einschlägigen Internetportalen oder in regional organisierten Mitfahrzentralen findet jeder auch kurzfristig für nahezu jede Verbindung eine passende Option.“ Kommerzielles Carsharing ist eine noch recht junge Ergänzung des öffentlichen Verkehrs. Mitglieder einer entsprechenden Organisation können bei Bedarf jederzeit auf designierten oder öffentlichen Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge nutzen. Im Unterschied zur konventionellen Autovermietung, erlaubt Carsharing auch die minutenweise Anmietung eines Wagens. Klassisches Carsharing hingegen bedeutet, eine gemeinsame Nutzung und Kosten eines Autos unter einander bekannten Privatpersonen aufzuteilen. „Für die Organisation und Vermittlung haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls nichtkommerzielle Internetplattformen etabliert“, so #userInhaber#. „Wer privates Carsharing betreibt, sollte sich unbedingt rechtlich absichern, ansonsten sind bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden Streitigkeiten vorprogrammiert.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Autofahren im Winter - Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee

15.12.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Widrige Witterungsbedingungen machen die kalte Jahreszeit zur Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. So behaglich winterliches Wetter in den eigenen vier Wänden sein mag, so ungemütlich wird es auf den Straßen. Saisonal bedingte Sicht- und Fahrbahnverhältnisse stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar und führen vielerorts zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Insbesondere Fahranfänger fühlen sich unsicher angesichts der Tücken des Winters. Doch Nebel, Schnee und Eis verlangen selbst erprobten Verkehrsteilnehmern ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsvermögen ab. Das richtige Verhalten bei widrigen Verhältnissen kann und will gelernt sein. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufswegen bei Wind und Wetter auf den Straßen in und um #userCity# unterwegs und deshalb bestens mit den Gefahren der kalten Jahreszeit vertraut: „Fahren im Winter heißt in erster Linie: Besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Das heißt heftiges Gas geben, abruptes Bremsen und ruckartige Lenkbewegungen in jedem Fall vermeiden, längere Bremswege einkalkulieren und stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wahren.“ Eine angemessene Vorbereitung vor Fahrtantritt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. #userInhaber# empfiehlt, auch für kürzere Strecken und Routinefahrten ausreichend Zeit einzuplanen: „Stress und Zeitdruck verleiten zu Unvorsichtigkeit, welche gerade bei Glätte schnell fatale Folgen haben kann. Lieber zwanzig Minuten früher losfahren, um unterwegs entspannt und konzentriert zu bleiben. Außerdem muss das Auto vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden – ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus!“ Kommt es während der Fahrt zu einer plötzlichen Verschlechterung der Fahrbahn- oder Sichtverhältnisse, etwa durch gefrierenden Regen oder Schneewehen, legt #userInhaber# Fahrern nahe, ihr Fahrzeug schnellstmöglich abzustellen und auf den Streudienst zu warten. „Selbstüberschätzung ist bei Glätte eine der häufigsten Unfallursachen. Gefährden Sie nicht unnötig Ihre eigene Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Auch hinsichtlich der richtigen Bereifung herrscht seit der Reform der Winterreifenverordnung 2010 Verunsicherung unter Autofahrern. Anders als die im Volksmund verbreitete Regel „Von O(ktober) bis O(stern)“ glauben macht, gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. „Die Winterreifenpflicht hierzulande ist situativ, d.h. die konkrete Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet“, weiß #userInhaber#. „Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.“ Somit ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter an sich nicht zwangsläufig noch ein Gesetzesverstoß, abgesehen von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen wie Zweitwagen oder Oldtimern, rät #userInhaber# aber entschieden davon ab. Um im Winter auch bei schwierigen Verhältnissen die Kontrolle zu behalten, können ungeübte oder unsichere Fahrer spezielle Sicherheitstrainings absolvieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Kfz-Zulassung ab Oktober erstmals online möglich

15.09.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das eigene Auto aus den heimischen vier Wänden bequem per Mausklick anmelden statt lästiger Wartezeiten bei der örtlichen Zulassungsbehörde? Die Digitalisierungspläne des Bundesverkehrsministeriums gehen ab kommenden Monat in die nächste Phase. Ab dem 1. Oktober 2019 ist erstmalig auch die Neuzulassung für Autos und Motorräder online möglich. Damit beginnt die dritte Stufe der 2015 eingeleiteten Digitalisierungsmaßnahme „i-kfz“. Im Zuge der Online-Initiative von Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) wurde seitdem schrittweise die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung über das Internet eingeführt. Die nun unmittelbar bevorstehende Erweiterung des Angebots verspricht eine beachtliche Kosten- und Zeitersparnis für die mobile Bevölkerung. „Wie die meisten obligatorischen Behördengänge sind auch Besuche bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eher lästige Angelegenheit“, schmunzelt #userInhaber# von der #userName#. „Das Bundesverkehrsministerium tut gut daran, die Verfahren zur Anmeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen den technologischen Gegebenheiten anzupassen und zu vereinfachen.“ Die Wieder- oder Neuzulassung eines Fahrzeugs ist eine rechtliche Voraussetzung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Obwohl die Zulassung vielerorts bereits online vorbereitet werden konnte, war der persönliche Besuch bei der örtlichen Zulassungsstelle bislang unerlässlich. Sowohl die Aushändigung der Fahrzeugpapiere wie auch das Anbringen der TÜV-Plakette am Nummernschild erfolgten ausschließlich vor Ort. Ab Oktober ist dies nicht länger zwingend erforderlich: Sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung online beantragt werden, die Unterlagen kommen anschließend per Post. „Die Online-Zulassung gilt zunächst nur für privat genutzte Fahrzeuge mit einer Zulassung ab dem 1. Januar 2015“, erklärt #userInhaber#. „Seitdem befindet sich ein für das Verfahren benötigter Sicherheitscode auf der Rückseite des Fahrzeugbriefs. Weiterhin benötigen Sie zu Identifikationszwecken einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip“. An dem eigentlichen Verfahren ändert sich indes wenig. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, braucht in jedem Fall die sogenannte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Fahrzeugbrief, die von der Versicherung zugeteilte eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer, ein Kennzeichen sowie die vom Hersteller mitgelieferten COC-Papiere. Bei Wiederanmeldung oder Halterwechsel bedarf es zusätzlich des Fahrzeugbriefs sowie des Prüfberichts der letzten Hauptuntersuchung. „Das ist nach wie vor eine Menge Papierkram“, so #userInhaber#, „allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie, sollten Sie ein Dokument nicht sofort zur Hand haben, nicht Ihre Zeit umsonst in der Zulassungsstelle verschwendet haben. Stattdessen können Sie ganz entspannt im Nebenzimmer auf die Suche gehen und das Verfahren anschließend fortsetzen.“ Weitere Hinweise zum Thema Kfz-Zulassung gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#

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